KAMPAGNE 2026

«Familie statt Genderideologie», «#NoPrideMonth» – dafür droht zwei jungen Männern, Manuel und Tobias eine Gefängnisstrafe. Weiteren Aktivisten drohen überhöhte Geldstrafen.
Meinungsfreiheit?JA!
DER FALL
WENN MEINUNGEN VOR GERICHT LANDEN
Was als politische Aussage und Ausdruck einer klaren gesellschaftlichen Haltung verstanden werden kann, steht heute im Zentrum eines Strafverfahrens vor dem Bezirksgericht Zürich.
Vor einer Drag-Queen-Lesestunde für Kinder zeigten die Angeklagten die Aufschrift «Familie statt Genderideologie», in einer Kirche während eines «Pride»-Gottesdienstes ein Kreuz mit der Aufschrift «No Pride Month». Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, damit Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert und die Glaubens- und Kultusfreiheit gestört zu haben – strafbar nach Art. 261 StGB.
Wir sind der Ansicht, dass die Ablehnung der Frühsexualisierung von Kindern und die Kritik an der Instrumentalisierung des Christentums für woke Ideologien legitime politische Positionen sind, die kritisiert und zurückgewiesen, aber nicht bestraft werden dürfen. Der Prozess berührt eine grundsätzliche Frage: Sind wir bereit, die Meinungsfreiheit auch dort zu verteidigen, wo eine Aussage unbequem oder von der neo-Linken umstritten ist?
Politischer Widerspruch ist kein Verbrechen. Meinungsfreiheit ist die Grundlage jeder Demokratie.
KRITIK
GEGEN DENZENSURARTIKEL ART. 261 StGB
Das Diskriminierungsverbot nach Art. 261 StGB sehen wir kritisch.
Die Meinungsfreiheit muss gerade auch dort gelten, wo Aussagen Widerspruch hervorrufen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass politische und gesellschaftliche Debatten zunehmend durch strafrechtliche Grenzen eingeschränkt werden.
Aus unserer Sicht besteht die Gefahr, dass Art. 261 StGB dazu eingesetzt wird, unliebsame Meinungen zu kriminalisieren und Menschen mit abweichenden Positionen zum Schweigen zu bringen. Solche Positionen mögen kontrovers sein – kritisiert und zurückgewiesen werden dürfen sie, strafrechtlich verfolgt nicht.
PETITION
JETZTUNTERSCHREIBEN
Meinungsfreiheit ist kein Privileg für bequeme Meinungen. Sie muss auch dort gelten, wo eine Aussage der vorherrschenden Ansicht widerspricht oder Widerspruch hervorruft.
Wir fordern die konsequente Durchsetzung des verfassungsmässig garantierten Rechts auf freie Meinungsäusserung sowie die Abschaffung des Zensurparagraphen Art. 261 StGB. Meinungsfreiheit ist kein Privileg für bequeme Meinungen – mit Ihrer Unterschrift setzen Sie ein Zeichen gegen Repression und Zensur.
SPENDEN
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Wofür das Geld gebraucht wird — die Spenden gehen in die juristische Verteidigung.
ANWALTSKOSTEN
Die Verteidigung der beiden Angeklagten im Strafverfahren vor dem Bezirksgericht Zürich.
GERICHTSKOSTEN
Verfahrenskosten und Auslagen, die im Lauf des Prozesses anfallen.
VOLLE VERTEIDIGUNG
Vorbereitung, Gutachten und der Gang durch die Instanzen, falls das Urteil weitergezogen wird.
KONTAKT
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